Schule am Mainbogen

Schule am Mainbogen
Fachfeldstr. 34 | 60386 Frankfurt am Main / Fechenheim

Veröffentlicht am

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
laut aktueller Pressekonferenz der Hessischen Landesregierung von Freitag, dem 13. März 2020 um 17:30 Uhr entfällt die Unterrichtsverpflichtung für alle hessischen Schülerinnen und Schüler ab Montag, 16. März bis einschließlich zum Ende der Osterferien.

Ab Dienstag wird für jede Klasse ein wöchentlicher Arbeitsplan hier abrufbar sein. Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind die Aufgaben sorgfältig erledigt.

Am Montag, dem 16. März können die Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr und am Dienstag, dem 17. März von 8.00 bis 9.00 Uhr direkt in ihren Klassenzimmern ihr Schülerbücher, Unterrichtsmaterialien, Turnbeutel sowie den Arbeitsplan für diese Woche abholen.

Die Wochenpläne können benotet werden und zählen dann als entsprechende Klassen-arbeit.

Ab Dienstag bieten wir eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 an, deren Eltern zu folgenden Berufsgruppen gehören:

An dieser Stelle betone ich, dass der Bedarf für eine Notbetreuung nur gegeben ist, wenn BEIDE Elternteile (Ausnahme: alleinerziehende Elternteile) zu den genannten Berufsgruppen gehören; die Schüler müssen am Dienstag den ausgefüllten Nachweis (siehe Aktuelles – Elternbriefe) mitbringen. Das ist sozusagen das Ticket für die Betreuung. Vordrucke können auch am Montag im Sekretariat abgeholt werden.

Systemrelevante Berufe gem. § 2 Abs. 2 der o.g. Verordnung sind nachfolgend abschließend aufgezählt:

 

  1. Angehörige des Polizeivollzugsdienstes und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen,
    2. Angehörige von Feuerwehren,
    3. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz,
    4. Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,
    5. Bedienstete von Rettungsdiensten,
    6. Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes,
    7. Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes,
    8. die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere
    a) Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,
    b) Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),
    c) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kindern und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch betreuen,
    d) Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
    e) Ärztinnen und Ärzte,
    f) Apothekerinnen und Apotheker,
    g) Desinfektorinnen und Desinfektoren,
    h) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    i) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger,
    j) Hebammen,
    k) Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer,
    l) Medizinische Fachangestellte,
    m) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten,
    n) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten,
    o) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik,
    p) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter,
    q) Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten,
    r) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
    s) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
    t) Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten,
    u) Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten,
    v) Zahnärztinnen und Zahnärzte
    w) Zahnmedizinische Fachangestellte.

Fragen können Sie gerne unter christine.georg@stadt-frankfurt.de an mich stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Christine Georg
(Schulleiterin)

>> Nachweis § 2 Abs. 2_systemrelevanter Beruf  << Download

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

laut aktueller Pressekonferenz der Hessischen Landesregierung von Freitag, dem 13. März 2020 um 17:30 Uhr entfällt die Unterrichtsverpflichtung für alle hessischen Schülerinnen und Schüler ab Montag, 16. März bis einschließlich zum Ende der Osterferien.

 

Ab Dienstag wird für jede Klasse ein wöchentlicher Arbeitsplan hier abrufbar sein. Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind die Aufgaben sorgfältig erledigt.

 

Die Wochenpläne können benotet werden und zählen dann als entsprechende Klassenarbeit.

 

Fragen können Sie gerne unter christine.georg@stadt-frankfurt.de an mich stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christine Georg

(Schulleiterin)

Ministerialdirigent Jörg Meyer-Scholten des Kultusministeriums und Umweltstaatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser haben in der vergangenen Woche die Schule am Mainbogen als eine der rund 100 Schulen als „Hessische Umweltschulen“ für ihr vielfältiges Engagement im Bereich der Umweltbildung ausgezeichnet. „Die ausgestellten Projekte zeigen, dass die Schulen damit begonnen haben, das Bildungskonzept für nachhaltige Entwicklung umzusetzen“, lobte Meyer-Scholten anlässlich der Feierstunde. „Die Umweltschulen machen einen tollen Job. Die Schülerinnen und Schüler lernen anschaulich, wie wichtig der Erhalt der Natur als unsere Lebensgrundlage ist. Das ist aber nicht alles: Sie werden auch für sozial- und umweltverträgliche Formen des Wirtschaftens, Arbeitens und Lebens sensibilisiert. Das ist ungeheuer wichtig“, sagte die Staatssekretärin des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Dr. Beatrix Tappeser.

Das Projekt „Umweltschule – Lernen und Handeln für unsere Zukunft“ ist eine gemeinsame Initiative des Hessischen Kultusministeriums und des Umweltministeriums. Gewürdigt wird dabei auch die Verbesserung der Qualität von Unterricht und Schulleben im Sinne der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung. Unterstützt werden die Schulen in diesem Prozess vom Beratungsnetzwerk der hessischen Umweltbildungszentren und einer zentralen Landeskoordination. Auf ihrem Weg zur Verbesserung der Qualität von Unterricht und Schulleben werden den teilnehmenden Schulen Fortbildungen, Fachtagungen und persönliche Hilfestellung angeboten. Die Schule am Mainbogen ist für ihr außerordentliches Engagement im Bereich des Schulgartens und der Bienenstöcke ausgezeichnet worden. Die Lehrkräfte Simone Daudel und Matthias Helb sowie viele andere Kollegen arbeiten im Biologie- und Arbeitslehreunterricht intensiv an diesen Projekten.

„Ich bin wirklich beeindruckt von der Vielfalt der Projekte, mit denen sich die unterschiedlichen Schulen, die wir heute ausgezeichnet haben, auf den Weg zu einer verbesserten Umweltbildung gemacht haben und damit ihren Bildungsbeitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. Mein besonderer Dank gilt unseren Lehrerinnen und Lehrern, den Schulleitungen und natürlich auch den Schülerinnen und Schülern für ihr tolles Engagement“, so der Vertreter des Kultusministeriums.

Umweltstaatssekretärin Dr. Tappeser stellte anschließend erneut die Dachmarke vor: Die ‚Umweltschulen 2019‘ erhalten diese Auszeichnung unter dem Motto, Nachhaltigkeit lernen in Hessen‘. Die Dachmarke soll ein Netzwerk bilden für hessische Schulen, die sich unter verschiedenen thematischen Schwerpunkten der Bildung für nachhaltige Entwicklung annähern. „Umweltschule“ ist dabei eines der ersten Zugangszertifikate.

Seit nun fast 30 Jahren nimmt die Schule am Mainbogen am Schulkünstlerprojekt der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen teil. In diesem Jahr wurden die Schulkünstler nicht direkt an der Schule vorgestellt, sondern die Vernissage fand in den Räumen der Frankfurter Sparkasse 1822 statt. Dort wurde die Schulkünstlerin Lena Ditlmann gemeinsam mit den anderen Frankfurter Schulkünstlern durch Frau Ottilie Wenzler, Geschäftsführerin der Stiftung der Frankfurter Sparkassen, der Öffentlichkeit vorgestellt. Frau Anja Thee, Vorsitzende der Galerie am Fachfeld und Kunstfachbereichsleiterin, sowie Frau Laura Kummer, die das Kunstprojekt in diesem Schuljahr organisiert und begleitet wurden ebenfalls vorgestellt. Konkret soll in diesem Schuljahr das Treppenhaus des Schulgebäudes künstlerisch ausgestaltet werden. Die künstlerischen Ergebnisse sollen zum Beispiel mittels spezieller Farben, Markern, Mosaiksteinen oder Fliesen auf große Holzplatten und Leinwände, die dann ausgestellt werden, aufgetragen werden. Die Schulgemeinde freut sich sehr über dieses Projekt. Ergebnisse können dann im Frühjahr in der Finissage, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind, bestaunt werden.

Diese Website verwendet Cookies, um Informationen auf Ihrem Computer zu speichern. Einige davon sind ausschlaggebend für die Funktion unserer Website. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um Ihnen das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung Ihrer Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen