Schule am Mainbogen

Schule am Mainbogen
Fachfeldstr. 34 | 60386 Frankfurt am Main / Fechenheim

Besondere Veranstaltungen

Während des Lockdowns und Distanzunterrichts haben die Klassen 8b, 8d und 9a in Ethik zum Projekt: „Hey Corona – was machst du eigentlich mit mir und meinen Mitmenschen?“ gearbeitet. Im Rahmen dieses Projektes haben die Schülerinnen und Schüler u.a. einen individuellen Interview-Leitfaden erstellt und per Video, Telefon oder persönlich Interviews mit Freunden und Verwandten geführt, die sie z.T. schon sehr lange nicht mehr getroffen hatten. Die Schülerinnen und Schüler berichteten, dass sich so ein interessanter Austausch darüber ergab, wie es ihnen selbst und den anderen in dieser Zeit geht, was sie bewegt, was sie vermissen. Bei einigen entstand auch ein Nachdenken darüber, wie sie ihre Zeit sinnvoller nutzen oder was sie aus dieser Zeit auch an positiven Erfahrungen mitnehmen können und zu schätzen gelernt haben.

Am Ende des Projektes stand eine kreative „Mut-mach-Aufgabe“: Die Schülerinnen und Schüler sollten sich vorstellen, wie der erste Tag nach Corona für sie oder die Welt aussieht. Dabei entstanden ganz unterschiedliche Umsetzungen – es wurden z.B. Plakate und Collagen erstellt, Gedichte verfasst oder zusammen mit der kleinen Nichte ein Bilderbuch gemalt.

Als sich die Klassen dann wieder im Präsenzunterricht treffen konnten, wurden Auszüge aus den Interviews, Gedichten und die kreativen Arbeiten präsentiert. Gemeinsames Feedback zu dem Projekt war, dass es „mal was anderes war“, „Spaß gemacht“ hat und vor allem der Wunsch, dass die Corona-Pandemie überstanden und das auf den Plakaten Gezeigte bald wieder zur Normalität wird.   

(„Mut-Mach-Bild“ auf Leinwand von Arthur (8d): Interpretation: 2020 = dunkle „Corona-Zeit“ – 2021: Impfungen kommen; – Zukunft / Hoffnung: bunte Farben – Freude und buntes Leben werden wieder vor uns liegen…)

 

Für ihr wirksames Konzept zur Vorbereitung auf die Studien- und Berufswelt hat am 29. Juni 2021 die Schule am Mainbogen als eine von 30 Schulen das „Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen“ erhalten. Mit dem Gütesiegel werden Schulen ausgezeichnet, die sich auf dem Gebiet der Berufs- und Studienorientierung in herausragender Weise profiliert haben. Allen Beteiligten wurde in diesem Zertifizierungsverfahren 2019/20 ein hohes Maß an Kommunikation, Flexibilität, Kreativität, Geduld und Ausdauer abverlangt. Zwölf Schulen erhalten das Siegel der Erstzertifizierung, fünf Schulen werden zum ersten Mal sowie 13 Schulen zum zweiten Mal rezertifiziert, darunter auch die Schule am Mainbogen. Die feierliche Auszeichnung fand in diesem Jahr virtuell statt und stand unter der Schirmherrschaft der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammer. Das schulische OloV-Team mit Martina Kienle und Dennis Rahmann freuen sich über die Auszeichnung.

Berufs- und Studienorientierung kann nicht früh genug beginnen

Heinrich Gringel, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, gratulierte den ausgezeichneten Schulen und betonte bei seiner Begrüßung, dass die Berufsorientierung ein sehr wichtiges Zukunftsthema ist. „Nicht nur dem Handwerk ist schon seit langem klar, dass eine frühzeitige Berufsorientierung notwendig ist. Wir müssen unseren Kindern so früh wie möglich erklären, wie die Berufswelt aussieht und wie vielfältig sie ist. Berufs- und Studienorientierung kann nicht früh genug beginnen und sie kann nicht intensiv genug angeboten werden. Eine wichtige Rolle bei der Berufsorientierung kommt den Schulen in Hessen zu. Schulen, Lehrerinnen und Lehrer und natürlich auch Eltern sind wichtige Ansprechpartnerinnen und -partner für die Entscheidung eines jungen Menschen, wenn es um seine berufliche Zukunft geht.“

Minister Tarek Al-Wazir, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, betonte in seinem Video-Grußwort: „Wir wollen, dass nicht nur jede und jeder Jugendliche einen Ausbildungsplatz findet, sondern dass dieser auch passt. Das Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen zeichnet Schulen als wichtige Institutionen in diesem Berufswahlprozess aus. Mit ihrem Engagement und mit ihrer abgestimmten Berufsorientierung tragen alle ausgezeichneten Schulen wesentlich dazu bei, spätere Ausbildungs- und Studienabbrüche zu verhindern. Mit der landesweiten OloV-Strategie, dessen Teil das Gütesiegel ist, haben wir unterschiedliche Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung unterstützt, von den Praktikumswochen in den Sommerferien bis hin zur Berufsorientierungsplattform „VonAzuB“. Sorgen wir weiterhin gemeinsam dafür, dass junge Menschen alle Chancen haben und die Wirtschaft die qualifizierten Fachkräfte bekommt, die sie braucht – auch nach der Corona-Pandemie.“

Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hob den Stellenwert des Gütesiegels als Auszeichnung für die Schulen hervor, die sich gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern in ganz besonderer Weise der Aufgabe verschrieben haben, Schülerinnen und Schülern den Weg in die berufliche und universitäre Zukunft zu ebnen. „Gerade in der Berufs- und Studienorientierung ist es nach den pandemiebedingten Einschränkungen von großer Bedeutung, schnell zur Normalität zurückzukehren. Ruhe und Planungssicherheit in der täglichen Arbeit werden im kommenden Schuljahr dafür sorgen, dass unsere Schülerinnen und Schüler wieder Erfahrungen im Praktikum, bei Betriebsbesichtigungen oder an Schnuppertagen in der Universität sammeln können. Ich danke allen teilnehmenden Schulen sehr für ihr Engagement.“

Hintergrund

Das Gütesiegel ist zu Beginn des Schuljahres 2010/11 in Hessen eingeführt worden. Es wird an Schulen vergeben, die eine vorbildliche berufliche Orientierung mit Förderung der Ausbildungsreife nach den OloV-Qualitätsstandards gestalten und umsetzen. In Schulen mit gymnasialer Oberstufe und an Beruflichen Gymnasien wird zudem auch die Studienorientierung bewertet. Seit einem halben Jahr läuft das Zertifizierungsverfahren vollständig digital: Unter https://www.guetesiegel-bo-hessen.de steht die Gütesiegel-Datenbank allen beteiligten Schulen, den Auditteams, den Verantwortlichen der SCHULEWIRTSCHAFT-Regionen, dem Projektbüro sowie der Jury zur Verfügung.

Unterstützt wird das Gütesiegel durch folgende Institutionen: Hessisches Kultusministerium, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, SCHULEWIRTSCHAFT Hessen, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V., Hessischer Industrie- und Handelskammertag, Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

für alle die einen kostenlosen Internet LTE-Stick erhalten haben, gibt es hier noch Hinweise zur Benutzung:

https://medienzentrum-frankfurt.de/lte-sticks#anleitungen-und-tutorials

Für weitere Fragen steht euch Frau Martina Kienle gerne zur Verfügung.

Veröffentlicht am

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
laut aktueller Pressekonferenz der Hessischen Landesregierung von Freitag, dem 13. März 2020 um 17:30 Uhr entfällt die Unterrichtsverpflichtung für alle hessischen Schülerinnen und Schüler ab Montag, 16. März bis einschließlich zum Ende der Osterferien.

Ab Dienstag wird für jede Klasse ein wöchentlicher Arbeitsplan hier abrufbar sein. Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind die Aufgaben sorgfältig erledigt.

Am Montag, dem 16. März können die Schülerinnen und Schüler in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr und am Dienstag, dem 17. März von 8.00 bis 9.00 Uhr direkt in ihren Klassenzimmern ihr Schülerbücher, Unterrichtsmaterialien, Turnbeutel sowie den Arbeitsplan für diese Woche abholen.

Die Wochenpläne können benotet werden und zählen dann als entsprechende Klassen-arbeit.

Ab Dienstag bieten wir eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 an, deren Eltern zu folgenden Berufsgruppen gehören:

An dieser Stelle betone ich, dass der Bedarf für eine Notbetreuung nur gegeben ist, wenn BEIDE Elternteile (Ausnahme: alleinerziehende Elternteile) zu den genannten Berufsgruppen gehören; die Schüler müssen am Dienstag den ausgefüllten Nachweis (siehe Aktuelles – Elternbriefe) mitbringen. Das ist sozusagen das Ticket für die Betreuung. Vordrucke können auch am Montag im Sekretariat abgeholt werden.

Systemrelevante Berufe gem. § 2 Abs. 2 der o.g. Verordnung sind nachfolgend abschließend aufgezählt:

 

  1. Angehörige des Polizeivollzugsdienstes und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen,
    2. Angehörige von Feuerwehren,
    3. Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz,
    4. Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges,
    5. Bedienstete von Rettungsdiensten,
    6. Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes,
    7. Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes,
    8. die in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen tätigen Angehörigen medizinischer und pflegerischer Berufe, insbesondere
    a) Altenpflegerinnen und Altenpfleger nach § 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) in Verbindung mit § 64 des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Januar 2020 (BGBl. I S. 66), oder nach § 58 Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes,
    b) Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach § 1 des Hessischen Altenpflegegesetzes vom 5. Juli 2007 (GVBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 296),
    c) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kindern und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe nach § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch betreuen,
    d) Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten im Sinne der §§ 1 und 2 der DKG-Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen und Anästhesietechnischen Assistentinnen/Assistenten vom 17. September 2013,
    e) Ärztinnen und Ärzte,
    f) Apothekerinnen und Apotheker,
    g) Desinfektorinnen und Desinfektoren,
    h) Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    i) Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger,
    j) Hebammen,
    k) Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer,
    l) Medizinische Fachangestellte,
    m) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten,
    n) Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten,
    o) Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik,
    p) Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter,
    q) Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten,
    r) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
    s) Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
    t) Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten,
    u) Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten,
    v) Zahnärztinnen und Zahnärzte
    w) Zahnmedizinische Fachangestellte.

Fragen können Sie gerne unter christine.georg@stadt-frankfurt.de an mich stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Christine Georg
(Schulleiterin)

>> Nachweis § 2 Abs. 2_systemrelevanter Beruf  << Download

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

 

laut aktueller Pressekonferenz der Hessischen Landesregierung von Freitag, dem 13. März 2020 um 17:30 Uhr entfällt die Unterrichtsverpflichtung für alle hessischen Schülerinnen und Schüler ab Montag, 16. März bis einschließlich zum Ende der Osterferien.

 

Ab Dienstag wird für jede Klasse ein wöchentlicher Arbeitsplan hier abrufbar sein. Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Kind die Aufgaben sorgfältig erledigt.

 

Die Wochenpläne können benotet werden und zählen dann als entsprechende Klassenarbeit.

 

Fragen können Sie gerne unter christine.georg@stadt-frankfurt.de an mich stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christine Georg

(Schulleiterin)

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